ENZYKLIKA
PAPST PAULS VI.
ÜBER DIE RECHTE ORDNUNG
DER WEITERGABE MENSCHLICHEN LEBENS
"Humanae
vitae"
25. Juli 1968
Von
den deutschen Bischöfen approbierte Übersetzung
Der
lateinische Text findet sich in: Acta Apostolicae Sedis 60 (1968) 481-503
AN DIE EHRWÜRDIGEN BRÜDER
DIE PATRIARCHEN,
DIE ERZBISCHÖFE, BISCHÖFE
UND DIE ÜBRIGEN ORTSORDINARIEN,
DIE MIT DEM APOSTOLISCHEN STUHL
IN FRIEDEN UND GEMEINSCHAFT LEBEN,
AN DEN KLERUS
UND DIE CHRISTGLÄUBIGEN
DES GANZEN KATHOLISCHEN ERDKREISES
SOWIE AN ALLE MENSCHEN GUTEN WILLENS
Ehrwürdige Brüder, liebe
Söhne und Töchter! Gruß und Apostolischen Segen!
Die Weitergabe des Lebens
1. Die überaus ernste Aufgabe,
menschliches Leben weiterzugeben, durch die die Gatten freie und bewußte
Mitarbeiter des Schöpfergottes sind, erfüllt sie immer mit großer
Freude; doch ist die Freude vielfach mit nicht geringen Schwierigkeiten
und Bedrängnissen verbunden.
Zu allen Zeiten stellte die Erfüllung
dieser Aufgabe das Gewissen der Gatten vor schwere Probleme. Die jüngste
Entwicklung jedoch, die die menschliche Gesellschaft nimmt, bringt derartige
Veränderungen mit sich, daß sich neue Fragen erheben, denen
die Kirche sich stellen muß, weil sie aufs engste mit menschlichem
Leben und Glück zusammenhängen.
I.
Neue Gesichtspunkte des Problems:
die Zuständigkeit des kirchlichen Lehramtes
Neue Problemstellungen
2. Die Veränderungen sind wirklich
bedeutsam und verschiedenartig. Zunächst handelt es sich um die rasche
Bevölkerungszunahme: viele fürchten, daß die Weltbevölkerung
schneller zunimmt, als die zur Verfügung stehende Nahrung erlaubt.
Dadurch wächst die Not in vielen Familien und in den Entwicklungsländern.
Das kann staatliche Regierungen leicht dazu drängen, diese Gefahr
mit radikalen Maßnahmen zu bekämpfen. Dazu erschweren nicht
nur Arbeits- und Wohnverhältnisse, sondern auch gesteigerte Ansprüche
wirtschaftlicher Art und im Hinblick auf die Erziehung und den Unterricht
der Jugend den angemessenen Unterhalt einer größeren Zahl von
Kindern.
Wir erleben auch einen gewissen Wandel
in der Auffassung von der Persönlichkeit der Frau und ihrer Aufgabe
in der menschlichen Gesellschaft; ebenso in der Auffassung vom Wert der
Gattenliebe in der Ehe und in der Beurteilung des ehelichen Verkehrs im
Hinblick auf diese Liebe.
Schließlich ist vor allem der
staunenswerte Fortschritt des Menschen in der Beherrschung der Naturkräfte
und deren rationaler Auswertung in Betracht zu ziehen. Diese Herrschaft
sucht nun der Mensch auf sein ganzes Leben auszudehnen: auf seinen Körper,
seine seelischen Kräfte, auf das soziale Leben und selbst auf die
Gesetze, die die Weitergabe des Lebens regeln.
3. Diese Sachlage wirft neue Fragen
auf. Wäre es nicht angebracht, angesichts der gegenwärtigen Lebensverhältnisse
und der Bedeutung, die der eheliche Verkehr für die Harmonie und gegenseitige
Treue der Gatten hat, die heute geltenden sittlichen Normen zu überprüfen?
Zumal, wenn man erwägt, daß diese unter Umständen nur unter
heroischen Opfern befolgt werden können?
Könnte nicht das sogenannte Ganzheitsprinzip
auf diesen Bereich angewandt werden und damit die Planung einer weniger
großen, aber vernünftig geregelten Fruchtbarkeit einen physisch
unfruchtbar machenden Akt in eine erlaubte und vorausschauende Geburtenlenkung
verwandeln? Kann man nicht die Meinung vertreten, daß das Ziel des
Dienstes an der Fortpflanzung mehr dem Eheleben als Ganzen aufgegeben sei
als jedem einzelnen Akt? Man stellt auch die Frage, ob bei dem gesteigerten
Verantwortungsbewußtsein des heutigen Menschen nicht die Zeit gekommen
sei, wo die Weitergabe des Lebens mehr von Vernunft und freier Entscheidung
bestimmt werden sollte als von gewissen biologischen Regelmäßigkeiten.
Zuständigkeit des Lehramtes
4. Zweifellos forderten solche Fragen
vom kirchlichen Lehramt eine neue und vertiefte Überlegung über
die Prinzipien der Ehemoral, die ihre Grundlage im natürlichen Sittengesetz
haben, das durch die göttliche Offenbarung erhellt und bereichert
wird.
Kein gläubiger Christ wird bestreiten,
daß die Auslegung des natürlichen Sittengesetzes zur Aufgabe
des kirchlichen Lehramtes gehört. Denn zweifellos hat - wie Unsere
Vorgänger wiederholt ausgesprochen haben1
- Christus Jesus, als er dem Petrus und den übrigen Aposteln an seiner
göttlichen Gewalt Anteil gab und sie aussandte, alle Völker zu
lehren, was er uns geboten hat2, sie zu zuverlässigen
Wächtern und Auslegern des ganzen Sittengesetzes bestellt, das heißt
nicht nur des evangelischen, sondern auch des natürlichen Sittengesetzes.
Denn auch das natürliche Sittengesetz bringt den Willen Gottes zum
Ausdruck, und dessen treue Befolgung ist ja allen Menschen zum ewigen Heil
notwendig3.
In Erfüllung dieses Auftrags hat
sich die Kirche zu allen Zeiten, besonders oft in letzter Zeit über
die Natur der Ehe, über die sittlich geordnete Inanspruchnahme der
ehelichen Rechte und die Pflichten der Eheleute in übereinstimmenden
Dokumenten geäußert4.
Spezielle Studien
5. Im Bewußtsein dieser gleichen
Aufgabe haben Wir den von Unserm Vorgänger Johannes XXIII. im März
1963 eingesetzten Ausschuß bestätigt und erweitert. Ihm gehörten
außer vielen Gelehrten aus den betreffenden Fachgebieten auch Ehepaare
an. Dieser Ausschuß sollte Gutachten einholen über die Fragen,
die das eheliche Leben und vor allem die sittlich geordnete Geburtenregelung
aufwirft; er sollte darüber hinaus die Ergebnisse seiner Studien so
vorlegen, daß das kirchliche Lehramt eine den Erwartungen nicht nur
der Gläubigen, sondern auch der übrigen Welt entsprechende Antwort
geben könnte5.
Das Forschungsergebnis der Sachkundigen
und die Gutachten vieler Unserer Brüder im Bischofsamt, die sie teils
aus eigenem Antrieb einsandten, die teils von Uns erbeten waren, erlaubten
Uns, dieses vielseitige Problem von allen Seiten aus sorgfältiger
zu bedenken. Deshalb sagen Wir allen von Herzen Dank.
Die Antwort des Lehramtes
6. Die Folgerungen jedoch, zu denen
der Ausschuß gelangt war, konnten für Uns kein sicheres und
endgültiges Urteil darstellen, das Uns der Pflicht enthoben hätte,
ein so bedeutsames Problem zum Gegenstand Unserer persönlichen Erwägung
zu machen. Das war auch deshalb notwendig, weil es in der Vollversammlung
des Ausschusses nicht zu einer vollen Übereinstimmung der Auffassungen
über die vorzulegenden sittlichen Normen gekommen war; und vor allem,
weil einige Lösungsvorschläge auftauchten, die von der Ehemoral,
wie sie vom kirchlichen Lehramt bestimmt und beständig vorgelegt wurde,
abwichen.
Daher wollen Wir nun nach genauer Prüfung
der Uns zugesandten Akten, nach reiflicher Überlegung, nach inständigem
Gebet zu Gott, in kraft des von Christus Uns übertragenen Auftrags
auf diese schwerwiegenden Fragen Unsere Antwort geben.
II.
Prinzipien der kirchlichen Lehre
Gesamtschau des Menschen
7. Die Frage der Weitergabe menschlichen
Lebens darf - wie jede andere Frage, die das menschliche Leben angeht -
nicht nur unter biologischen, psychologischen, demographischen, soziologischen
Gesichtspunkten gesehen werden; man muß vielmehr den ganzen Menschen
im Auge behalten, die gesamte Aufgabe, zu der er berufen ist; nicht nur
seine natürliche und irdische Existenz, sondern auch seine übernatürliche
und ewige. Da nun viele, die sich für künstliche Geburtenregelung
einsetzen, sich dabei auf die Forderungen der ehelichen Liebe und der verantwortlichen
Elternschaft berufen, ist es nötig, diese beiden bedeutsamen Elemente
des ehelichen Lebens genauer zu bestimmen und zu beleuchten. - Dabei wollen
Wir vor allem zurückgreifen auf die Pastoralkonstitution "Gaudium
et spes", in der sich jüngst das Zweite Vatikanische Konzil mit
sehr hoher Autorität dazu geäußert hat.
Die eheliche Liebe
8. Die eheliche Liebe zeigt sich uns
in ihrem wahren Wesen und Adel, wenn wir sie von ihrem Quellgrund her sehen;
von Gott, der "Liebe ist6", von
ihm, dem Vater, "nach dem alle Vaterschaft im Himmel und auf Erden
ihren Namen trägt7".
Weit davon entfernt, das bloße
Produkt des Zufalls oder Ergebnis des blinden Ablaufs von Naturkräften
zu sein, ist die Ehe in Wirklichkeit vom Schöpfergott in weiser Voraussicht
so eingerichtet, daß sie in den Menschen seinen Liebesplan verwirklicht.
Darum streben Mann und Frau durch ihre gegenseitige Hingabe, die ihnen
in der Ehe eigen und ausschließlich ist, nach jener personalen Gemeinschaft,
in der sie sich gegenseitig vollenden, um mit Gott zusammenzuwirken bei
der Weckung und Erziehung neuen menschlichen Lebens.
Darüber hinaus hat für die
Getauften die Ehe die hohe Würde eines sakramentalen Gnadenzeichens,
und bringt darin die Verbundenheit Christi mit seiner Kirche zum Ausdruck.
Eigenart der ehelichen Liebe
9. In diesem Licht wird die besondere
Eigenart und Forderung der ehelichen Liebe deutlich. Es kommt sehr darauf
an, daß man davon die rechte Vorstellung hat.
An erster Stelle müssen wir sie
als vollmenschliche Liebe sehen; das heißt als sinnenhaft
und geistig zugleich. Sie entspringt darum nicht nur Trieb und Leidenschaft,
sondern auch und vor allem einem Entscheid des freien Willens, der darauf
hindrängt, in Freud und Leid des Alltags durchzuhalten, ja dadurch
stärker zu werden: so werden dann die Gatten ein Herz und eine Seele
und kommen gemeinsam zu ihrer menschlichen Vollendung.
Weiterhin ist es Liebe, die aufs
Ganze geht; jene besondere Form personaler Freundschaft, in der die
Gatten alles großherzig miteinander teilen, weder unberechtigte Vorbehalte
machen noch ihren eigenen Vorteil suchen. Wer seinen Gatten wirklich liebt,
liebt ihn um seiner selbst willen, nicht nur wegen dessen, was er von ihm
empfängt. Und es ist seine Freude, daß er durch seine Ganzhingabe
bereichern darf.
Die Liebe der Gatten ist zudem treu
und ausschließlich bis zum Ende des Lebens; so wie sie Braut
und Bräutigam an jenem Tag verstanden, da sie sich frei und klar bewußt
durch das gegenseitige eheliche Jawort aneinander gebunden haben. Niemand
kann behaupten, daß die Treue der Gatten - mag sie auch bisweilen
schwer werden - unmöglich sei. Im Gegenteil. Zu allen Zeiten hatte
sie ihren Adel und reiche Verdienste. Beispiele sehr vieler Ehepaare im
Lauf der Jahrhunderte sind der Beweis dafür: Treue entspricht nicht
nur dem Wesen der Ehe, sie ist darüber hinaus eine Quelle innigen,
dauernden Glücks.
Diese Liebe ist schließlich fruchtbar,
da sie nicht ganz in der ehelichen Vereinigung aufgeht, sondern darüber
hinaus fortzudauern strebt und neues Leben wecken will. "Ehe und eheliche
Liebe sind ihrem Wesen nach auf die Zeugung und Erziehung von Nachkommenschaft
ausgerichtet. Kinder sind gewiß die vorzüglichste Gabe für
die Ehe und tragen zum Wohl der Eltern selbst sehr bei8."
Verantwortliche Elternschaft
10. Deshalb fordert die Liebe von den
Ehegatten, daß sie ihre Aufgabe verantwortlicher Elternschaft richtig
erkennen. Diese Aufgabe, auf die man heute mit gutem Recht ganz besonderen
Wert legt, muß darum richtig verstanden werden. Sie muß aber
unter verschiedenen berechtigten, miteinander zusammenhängenden Gesichtspunkten
betrachtet werden.
Was zunächst die biologischen
Vorgänge angeht, bedeutet verantwortungsbewußte Elternschaft
die Kenntnis und die Beachtung der mit ihnen zusammenhängenden Funktionen.
So vermag der Mensch in seinen Fortpflanzungskräften die biologischen
Gesetze zu entdecken, die zur menschlichen Person gehören9.
Was dann psychologisch Trieb und Leidenschaft
betrifft, so meint verantwortungsbewußte Elternschaft ihre erforderliche
Beherrschung durch Vernunft und Willen.
Im Hinblick schließlich auf die
gesundheitliche, wirtschaftliche, seelische und soziale Situation bedeutet
verantwortungsbewußte Elternschaft, daß man entweder, nach
klug abwägender Überlegung, sich hochherzig zu einem größeren
Kinderreichtum entschließt, oder bei ernsten Gründen und unter
Beobachtung des Sittengesetzes zur Entscheidung kommt, zeitweise oder dauernd
auf weitere Kinder zu verzichten.
Endlich und vor allem hat verantwortungsbewußte
Elternschaft einen inneren Bezug zur sogenannten objektiven sittlichen
Ordnung, die auf Gott zurückzuführen ist, und deren Deuterin
das rechte Gewissen ist. Die Aufgabe verantwortungsbewußter Elternschaft
verlangt von den Gatten, daß sie in Wahrung der rechten Güter-
und Wertordnung ihre Pflichten gegenüber Gott, sich selbst, gegenüber
ihrer Familie und der menschlichen Gesellschaft anerkennen.
Daraus folgt, daß sie bei der
Aufgabe, das Leben weiterzugeben, keineswegs ihrer Willkür folgen
dürfen, gleichsam als hinge die Bestimmung der sittlich gangbaren
Wege von ihrem eigenen und freien Ermessen ab. Sie sind vielmehr verpflichtet,
ihr Verhalten auf den göttlichen Schöpfungsplan auszurichten,
der einerseits im Wesen der Ehe selbst und ihrer Akte zum Ausdruck kommt,
den anderseits die beständige Lehre der Kirche kundtut10.
Achtung vor dem Wesen und der Zielsetzung
des ehelichen Aktes
11. Jene Akte, die eine intime und
keusche Vereinigung der Gatten darstellen und die das menschliche Leben
weitertragen, sind, wie das letzte Konzil betont hat, "zu achten und
zu ehren11"; sie bleiben auch sittlich
erlaubt bei vorauszusehender Unfruchtbarkeit, wenn deren Ursache keineswegs
im Willen der Gatten liegt; denn die Bestimmung dieser Akte, die Verbundenheit
der Gatten zum Ausdruck zu bringen und zu bestärken, bleibt bestehen.
Wie die Erfahrung lehrt, geht tatsächlich nicht aus jedem ehelichen
Verkehr neues Leben hervor. Gott hat ja die natürlichen Gesetze und
Zeiten der Fruchtbarkeit in seiner Weisheit so gefügt, daß diese
schon von selbst Abstände in der Aufeinanderfolge der Geburten schaffen.
Indem die Kirche die Menschen zur Beobachtung des von ihr in beständiger
Lehre ausgelegten natürlichen Sittengesetzes anhält, lehrt sie
nun, daß "jeder eheliche Akt" von sich aus auf die Erzeugung
menschlichen Lebens hingeordnet bleiben muß12.
Untrennbarkeit von liebender Vereinigung
und Fortpflanzung
12. Diese vom kirchlichen Lehramt oft
dargelegte Lehre gründet in einer von Gott bestimmten unlösbaren
Verknüpfung der beiden Sinngehalte - liebende Vereinigung und Fortpflanzung
-, die beide dem ehelichen Akt innewohnen. Diese Verknüpfung darf
der Mensch nicht eigenmächtig auflösen.
Seiner innersten Struktur nach befähigt
der eheliche Akt, indem er den Gatten und die Gattin aufs engste miteinander
vereint, zugleich zur Zeugung neuen Lebens, entsprechend den Gesetzen,
die in die Natur des Mannes und der Frau eingeschrieben sind. Wenn die
beiden wesentlichen Gesichtspunkte der liebenden Vereinigung und der Fortpflanzung
beachtet werden, behält der Verkehr in der Ehe voll und ganz den Sinngehalt
gegenseitiger und wahrer Liebe, und seine Hinordnung auf die erhabene Aufgabe
der Elternschaft, zu der der Mensch berufen ist. Unserer Meinung nach sind
die Menschen unserer Zeit durchaus imstande, die Vernunftgemäßheit
dieser Lehre zu erfassen.
Treue zum Schöpfungsplan Gottes
13. Man weist ja mit Recht darauf hin,
daß ein dem Partner aufgenötigter Verkehr, der weder auf sein
Befinden noch auf seine berechtigten Wünsche Rücksicht nimmt,
kein wahrer Akt der Liebe ist, daß solche Handlungsweise vielmehr
dem widerspricht, was mit Recht die sittliche Ordnung für das Verhältnis
der beiden Gatten zueinander verlangt. Ebenso muß man dann auch,
wenn man darüber nachdenkt, zugeben: Ein Akt gegenseitiger Liebe widerspricht
dem göttlichen Plan, nach dem die Ehe entworfen ist, und dem Willen
des ersten Urhebers menschlichen Lebens, wenn er der vom Schöpfergott
in ihn nach besonderen Gesetzen hineingelegten Eignung, zur Weckung neuen
Lebens beizutragen, abträglich ist. Wenn jemand daher einerseits Gottes
Gabe genießt und anderseits - wenn auch nur teilweise - Sinn und
Ziel dieser Gabe ausschließt, handelt er somit im Widerspruch zur
Natur des Mannes und der Frau und deren inniger Verbundenheit; er stellt
sich damit gegen Gottes Plan und heiligen Willen. Wer das Geschenk ehelicher
Liebe genießt und sich dabei an die Zeugungsgesetze hält, der
verhält sich nicht, als wäre er Herr über die Quellen des
Lebens, sondern er stellt sich vielmehr in den Dienst des auf den Schöpfer
zurückgehenden Planes. Wie nämlich der Mensch ganz allgemein
keine unbeschränkte Verfügungsmacht über seinen Körper
hat, so im besonderen auch nicht über die Zeugungskräfte als
solche, sind doch diese ihrer innersten Natur nach auf die Weckung menschlichen
Lebens angelegt, dessen Ursprung Gott ist. "Das menschliche Leben
muß allen etwas Heiliges sein", mahnt Unser Vorgänger Johannes
XXIII., "denn es verlangt von seinem ersten Aufkeimen an das schöpferische
Eingreifen Gottes13."
Unerlaubte Wege der Geburtenregelung
14. Gemäß diesen fundamentalen
Grundsätzen menschlicher und christlicher Eheauffassung müssen
Wir noch einmal öffentlich erklären: Der direkte Abbruch einer
begonnenen Zeugung, vor allem die direkte Abtreibung - auch wenn zu Heilzwecken
vorgenommen -, sind kein rechtmäßiger Weg, die Zahl der Kinder
zu beschränken, und daher absolut zu verwerfen14.
Gleicherweise muß, wie das kirchliche
Lehramt des öfteren dargetan hat, die direkte, dauernde oder zeitlich
begrenzte Sterilisierung des Mannes oder der Frau verurteilt werden15.
Ebenso ist jede Handlung verwerflich,
die entweder in Voraussicht oder während des Vollzugs des ehelichen
Aktes oder im Anschluß an ihn beim Ablauf seiner natürlichen
Auswirkungen darauf abstellt, die Fortpflanzung zu verhindern, sei es als
Ziel, sei es als Mittel zum Ziel16.
Man darf, um diese absichtlich unfruchtbar
gemachten ehelichen Akte zu rechtfertigen, nicht als Argument geltend machen,
man müsse das Übel wählen, das als das weniger schwere erscheine;
auch nicht, daß solche Akte eine gewisse Einheit darstellen mit früheren
oder nachfolgenden fruchtbaren Akten und deshalb an ihrer einen und gleichen
Gutheit teilhaben. Wenn es auch zuweilen erlaubt ist, das kleinere sittliche
Übel zu dulden, um ein größeres zu verhindern oder um etwas
sittlich Höherwertiges zu fördern17,
so ist es dennoch niemals erlaubt - auch aus noch so ernsten Gründen
nicht -, Böses zu tun um eines guten Zweckes willen18:
das heißt etwas zu wollen, was seiner Natur nach die sittliche Ordnung
verletzt und deshalb als des Menschen unwürdig gelten muß; das
gilt auch, wenn dies mit der Absicht geschieht, das Wohl des einzelnen,
der Familie oder der menschlichen Gesellschaft zu schützen oder zu
fördern. Völlig irrig ist deshalb die Meinung, ein absichtlich
unfruchtbar gemachter und damit in sich unsittlicher ehelicher Akt könne
durch die fruchtbaren ehelichen Akte des gesamtehelichen Lebens seine Rechtfertigung
erhalten.
Erlaubtheit therapeutischer Mittel
15. Die Kirche hält aber jene
therapeutischen Maßnahmen, die zur Heilung körperlicher Krankheiten
notwendig sind, nicht für unerlaubt, auch wenn daraus aller Voraussicht
nach eine Zeugungsverhinderung eintritt. Voraussetzung dabei ist, daß
diese Verhinderung nicht aus irgendeinem Grunde direkt angestrebt wird19.
Erlaubte Inanspruchnahme unfruchtbarer
Perioden
16. Allein dieser Lehre der Kirche
über die Gestaltung der ehelichen Sittlichkeit halten einige heute
entgegen, wie schon oben (Nr. 3) erwähnt, es sei Recht und Aufgabe
der menschlichen Vernunft, die ihr von der Naturwelt dargebotenen Kräfte
zu steuern und auf Ziele auszurichten, die dem Wohl des Menschen entsprechen.
Ja, man fragt: Ist nicht in diesem Zusammenhang in vielen Situationen künstliche
Geburtenregelung vernünftiger, wenn man nämlich damit mehr Frieden
und Eintracht in der Familie erreichen und für die Erziehung schon
lebender Kinder bessere Bedingungen schaffen kann? Auf diese Frage ist
entschieden zu antworten: Die Kirche ist die erste, die den Einsatz der
menschlichen Vernunft anerkennt und empfiehlt, wenn es um ein Werk geht,
das den vernunftbegabten Menschen so eng mit seinem Schöpfer verbindet;
aber ebenso betont sie, daß man sich dabei an die von Gott gesetzte
Ordnung halten muß.
Wenn also gerechte Gründe dafür
sprechen, Abstände einzuhalten in der Reihenfolge der Geburten - Gründe,
die sich aus der körperlichen oder seelischen Situation der Gatten
oder aus äußeren Verhältnissen ergeben -, ist es nach kirchlicher
Lehre den Gatten erlaubt, dem natürlichen Zyklus der Zeugungsfunktionen
zu folgen, dabei den ehelichen Verkehr auf die empfängnisfreien Zeiten
zu beschränken und die Kinderzahl so zu planen, daß die oben
dargelegten sittlichen Grundsätze nicht verletzt werden20.
Die Kirche bleibt sich und ihrer Lehre
treu, wenn sie einerseits die Berücksichtigung der empfängnisfreien
Zeiten durch die Gatten für erlaubt hält, andererseits den Gebrauch
direkt empfängnisverhütender Mittel als immer unerlaubt verwirft
auch wenn für diese andere Praxis immer wieder ehrbare und schwerwiegende
Gründe angeführt werden. Tatsächlich handelt es sich um
zwei ganz unterschiedliche Verhaltensweisen: bei der ersten machen die
Eheleute von einer naturgegebenen Möglichkeit rechtmäßig
Gebrauch; bei der anderen dagegen hindern sie den Zeugungsvorgang bei seinem
natürlichen Ablauf. Zweifellos sind in beiden Fällen die Gatten
sich einig, daß sie aus guten Gründen Kinder vermeiden wollen,
und dabei möchten sie auch sicher sein. Jedoch ist zu bemerken, daß
nur im ersten Fall die Gatten sich in fruchtbaren Zeiten des ehelichen
Verkehrs enthalten können, wenn aus berechtigten Gründen keine
weiteren Kinder mehr wünschenswert sind. In den empfängnisfreien
Zeiten aber vollziehen sie dann den ehelichen Verkehr zur Bezeugung der
gegenseitigen Liebe und zur Wahrung der versprochenen Treue. Wenn die Eheleute
sich so verhalten, geben sie wirklich ein Zeugnis der rechten Liebe.
Ernste Folgen der Methoden einer
künstlichen Geburtenregelung
17. Verständige Menschen können
sich noch besser von der Wahrheit der kirchlichen Lehre überzeugen,
wenn sie ihr Augenmerk auf die Folgen der Methoden der künstlichen
Geburtenregelung richten. Man sollte vor allem bedenken, wie bei solcher
Handlungsweise sich ein breiter und leichter Weg einerseits zur ehelichen
Untreue, anderseits zur allgemeinen Aufweichung der sittlichen Zucht auftun
könnte. Man braucht nicht viel Erfahrung, um zu wissen, wie schwach
der Mensch ist, und um zu begreifen, daß der Mensch - besonders der
Jugendliche, der gegenüber seiner Triebwelt so verwundbar ist - anspornender
Hilfe bedarf, um das Sittengesetz zu beobachten, und daß es unverantwortlich
wäre, wenn man ihm die Verletzung des Gesetzes selbst erleichterte.
Auch muß man wohl befürchten: Männer, die sich an empfängnisverhütende
Mittel gewöhnt haben, könnten die Ehrfurcht vor der Frau verlieren,
und, ohne auf ihr körperliches Wohl und seelisches Gleichgewicht Rücksicht
zu nehmen, sie zum bloßen Werkzeug ihrer Triebbefriedigung erniedrigen
und nicht mehr als Partnerin ansehen, der man Achtung und Liebe schuldet.
Schließlich ist sehr zu bedenken,
welch gefährliche Macht man auf diese Weise jenen staatlichen Behörden
in die Hand gäbe, die sich über sittliche Grundsätze hinwegsetzen.
Wer könnte es Staatsregierungen verwehren, zur Überwindung der
Schwierigkeiten ihrer Nationen für sich in Anspruch zu nehmen, was
man Ehegatten als erlaubte Lösung ihrer Familienprobleme zugesteht?
Wer könnte Regierungen hindern, empfängnisverhütende Methoden
zu fördern, die ihnen am wirksamsten zu sein scheinen, ja sogar ihre
Anwendung allgemein vorzuschreiben, wo immer es ihnen notwendig erscheint?
Auf diese Weise könnte es geschehen, daß man, um Schwierigkeiten
persönlicher, familiärer oder sozialer Art, die sich aus der
Befolgung des göttlichen Gesetzes ergeben, zu vermeiden, es dem Ermessen
staatlicher Behörden zugestände, sich in die ganz persönliche
und intime Aufgabe der Eheleute einzumischen.
Will man nicht den Dienst an der Weitergabe
des Lebens menschlicher Willkür überlassen, dann muß man
für die Verfügungsmacht des Menschen über den eigenen Körper
und seine natürlichen Funktionen unüberschreitbare Grenzen anerkennen,
die von niemand, sei es Privatperson oder öffentliche Autorität,
verletzt werden dürfen. Diese Grenzen bestimmen sich einzig aus der
Ehrfurcht, die dem menschlichen Leibe in seiner Ganzheit und seinen natürlichen
Funktionen geschuldet wird: und zwar entsprechend den oben dargelegten
Grundsätzen und dem recht verstandenen sogenannten Ganzheitsprinzip,
so wie es Unser Vorgänger Pius XII. erläutert hat21.
Die Kirche als Garant der wahren
Werte des Menschen
18. Es ist vorauszusehen, daß
vielleicht nicht alle diese überkommene Lehre ohne weiteres annehmen
werden; es werden sich, verstärkt durch die modernen Kommunikationsmittel,
zu viele Gegenstimmen gegen das Wort der Kirche erheben. Die Kirche aber,
die es nicht überrascht, daß sie ebenso wie ihr göttlicher
Stifter gesetzt ist "zum Zeichen, dem widersprochen wird22",
steht dennoch zu ihrem Auftrag, das gesamte Sittengesetz, das natürliche
und evangelische, demütig, aber auch fest zu verkünden.
Die Kirche ist ja nicht Urheberin dieser
beiden Gesetze; sie kann deshalb darüber nicht nach eigenem Ermessen
entscheiden, sondern nur Wächterin und Auslegerin sein; niemals darf
sie etwas für erlaubt erklären, was in Wirklichkeit unerlaubt
ist, weil das seiner Natur nach dem wahren Wohl des Menschen widerspricht.
Indem sie das eheliche Sittengesetz
unverkürzt wahrt, weiß die Kirche sehr wohl, daß sie zum
Aufbau echter menschlicher Kultur beiträgt; darüber hinaus spornt
sie den Menschen an, sich nicht seiner Verantwortung dadurch zu entziehen,
daß er sich auf technische Mittel verläßt; damit sichert
sie die Würde der Eheleute. Indem die Kirche so dem Beispiel und der
Lehre unseres göttlichen Erlösers getreu vorgeht, zeigt sie,
daß ihre aufrichtige und uneigennützige Liebe den Menschen begleitet:
sie will ihm helfen in dieser Welt, daß er wirklich als Kind am Leben
des lebendigen Gottes teilhat, der aller Menschen Vater ist23.
III.
Seelsorgliche Richtlinien
Die Kirche als Mutter und Lehrmeisterin
19. Unsere Worte wären nicht der
volle und deutliche Ausdruck der Gedanken und Sorgen der Kirche, der Mutter
und Lehrmeisterin aller Völker, wenn sie den Menschen, die sie zur
treuen Befolgung von Gottes Gebot über die Ehe auffordern, nicht auch
in den schweren Situationen, unter denen heute Familien und Völker
leiden, Hilfen böten bei der Durchführung einer sittlich geordneten
Geburtenregelung. Die Kirche kann sich ja zu den Menschen nicht anders
verhalten als unser göttlicher Erlöser: sie kennt die Schwachheit
der Menschen, sie hat Erbarmen mit den Scharen, sie nimmt sich der Sünder
an; sie muß aber jenes Gesetz lehren, das wirklich das Gesetz des
menschlichen Lebens ist: jenes Lebens, das auf seine ursprüngliche
Wahrheit zurückgeführt, von Gottes Geist bewegt wird24.
Möglichkeit der Beobachtung
des göttlichen Gesetzes
20. Die Verwirklichung der Lehre über
die rechte Geburtenregelung, die die Kirche als Gottes Gebot selbst verkündet,
erscheint zweifellos vielen schwer, ja sogar ganz unmöglich. Aber
wie jedes besonders hohe und wertvolle Gut verlangt dieses Gesetz vom einzelnen
Menschen, von der Familie und von der menschlichen Gesellschaft feste Entschlüsse
und viele Anstrengungen. Ja, seine Befolgung ist nicht möglich ohne
die helfende Gnade Gottes, die den guten Willen des Menschen stützt
und stärkt. Wer aber tiefer nachdenkt, wird erkennen, daß diese
Anstrengungen die Würde des Menschen erhöhen und beitragen zum
Wohl der menschlichen Gesellschaft.
Selbstbeherrschung
21. Sittlich geordnete Geburtenregelung
aber verlangt von den Gatten vor allem eine volle Anerkennung und Wertschätzung
der wahren Güter des Lebens und der Familie, ferner eine ständige
Bemühung um allseitige Beherrschung ihrer selbst und ihres Trieblebens.
Ganz sicher ist diese geistige Herrschaft über den Naturtrieb ohne
Askese nicht möglich. Nur so vermag man die dem ehelichen Leben eigentümlichen
Ausdrucksformen der Liebe in Einklang zu bringen mit der rechten Ordnung.
Das gilt besonders für jene Zeiten, in denen man Enthaltsamkeit üben
muß. Solche Selbstzucht, Ausdruck ehelicher Keuschheit, braucht keineswegs
der Gattenliebe zu schaden; sie erfüllt sie vielmehr mit einem höheren
Sinn für Menschlichkeit. Solche Selbstzucht verlangt zwar beständiges
Sich-Mühen; ihre heilsame Kraft aber führt die Gatten zu einer
volleren Entfaltung ihrer selbst und macht sie reich an geistlichen Gütern.
Sie schenkt der Familie wahren Frieden und hilft, auch sonstige Schwierigkeiten
zu meistern. Sie fördert bei den Gatten gegenseitige Achtung und Besorgtsein
füreinander; sie hilft den Eheleuten, ungezügelte Selbstsucht,
die der wahren Liebe widerspricht, zu überwinden, sie hebt bei ihnen
das Verantwortungsbewußtsein für die Erfüllung ihrer Aufgaben.
Sie verleiht den Eltern bei der Erziehung der Kinder eine innerlich begründete,
wirkungsvollere Autorität: dementsprechend werden dann Kinder und
junge Menschen mit fortschreitendem Alter zu den wahren menschlichen Werten
die rechte Einstellung bekommen und die Kräfte ihres Geistes und ihrer
Sinne in glücklicher Harmonie entfalten.
Schaffung einer für die Keuschheit
gedeihlichen Atmosphäre
22. Bei dieser Gelegenheit wollen Wir
die Erzieher und alle, die für das Gemeinwohl der menschlichen Gesellschaft
verantwortlich sind, an die Notwendigkeit erinnern, ein Klima zu schaffen,
das geschlechtlich zuchtvolles Verhalten begünstigt. So überwindet
wahre Freiheit Ungebundenheit durch Wahrung der sittlichen Ordnung.
Alle, denen der Fortschritt der menschlichen
Kultur und der Schutz der wesentlichen Güter der Seele am Herzen liegt,
müssen einstimmig verurteilen, was bei den modernen Massenmedien dazu
beiträgt, die Sinne aufzupeitschen und Sittenverfall zu verbreiten,
ebenso jede Form von Pornographie in Schrift, Wort und Darstellung. Man
soll doch nicht versuchen, solche Entartung mit Berufung auf Kunst und
Wissenschaft zu rechtfertigen25 oder mit
dem Hinweis auf die Freiheit, die vielleicht in diesem Bereich die staatlichen
Stellen gewähren.
Appell an die staatlichen Behörden
23. Daher richten Wir das Wort an die
Regierungen, denen vor allem die Verantwortung für den Schutz des
Gemeinwohls obliegt und die soviel zur Wahrung der guten Sitten beitragen
können: Duldet niemals, daß die guten Sitten eurer Völker
untergraben werden; verhindert unter allen Umständen, daß durch
Gesetze in die Familie, die Keimzelle des Staates, Praktiken eindringen,
die zum natürlichen und göttlichen Gesetz im Widerspruch stehen.
Um das Problem des Bevölkerungszuwachses zu lösen, kann und muß
die staatliche Gewalt einen anderen Weg gehen: den einer weisen und vorausschauenden
Familien- und Bildungspolitik, die das Sittengesetz und die Freiheit der
Bürger sicherstellt.
Wir wissen sehr wohl um die Schwierigkeiten,
die hier die Regierungen haben, zumal in den Entwicklungsländern.
Unser Verständnis für diese begründeten Sorgen beweist Unsere
Enzyklika "Populorum progressio". Hier aber wiederholen Wir mit
Unserem Vorgänger Johannes XXIII.: "Bei Behandlung und Lösung
dieser Fragen darf der Mensch weder Wege gehen noch Mittel anwenden, die
im Widerspruch zu seiner Würde stehen, wie sie von jenen ungescheut
angeboten werden, die vom Menschen und seinem Leben rein materialistisch
denken. Unserer Überzeugung nach läßt sich die Frage nur
lösen, wenn beim wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Fortschritt
sowohl der einzelnen wie des ganzen Menschheitsgeschlechtes die echt menschlichen
Güter und Werte geachtet und gemehrt werden26."
Sehr zu Unrecht würde man die
göttliche Vorsehung für das verantwortlich machen, was im Gegenteil
eine Folge kurzsichtiger Politik ist, mangelnden Sinns für soziale
Gerechtigkeit, selbstsüchtiger Bereicherung, schließlich fauler
Nachlässigkeit in der Übernahme von Anstrengungen, die ein Volk
mit all seinen Bürgern zu höherem Lebensstandard führen
könnten27. Möchten doch alle Verantwortlichen,
auf die es ankommt - wie es einige schon ausgezeichnet tun -, immer wieder
mit allen Kräften ans Werk gehen. Man darf nicht nachlassen im Eifer,
sich innerhalb der großen Menschenfamilie gegenseitig zu helfen;
hier öffnet sich, meinen Wir, ein schier unbegrenztes Betätigungsfeld
für die großen überstaatlichen Einrichtungen.
An die Wissenschaftler
24. Wir möchten nun Unsern Appell
an die Männer der Wissenschaft richten, "die dem Wohl von Ehe
und Familie und dem Frieden des Gewissens sehr dienen, wenn sie durch ihre
gemeinsame wissenschaftliche Arbeit die Voraussetzungen für eine sittlich
einwandfreie Geburtenregelung genauer zu klären versuchen28".
Vor allem ist zu wünschen - was schon Pius XII. gesagt hat -, daß
aufbauend auf dem Wissen um die natürlichen Zyklen die Medizin für
eine sittlich geordnete Geburtenregelung sichere Grundlagen zu schaffen
vermag29. So werden dann die Wissenschaftler
- besonders die Katholiken unter ihnen - durch ihren Beitrag beweisen,
daß es so ist, wie die Kirche lehrt: daß nämlich "es
keinen wahren Widerspruch geben kann zwischen den göttlichen Gesetzen
hinsichtlich der Übermittlung des Lebens und dem, was echter ehelicher
Liebe dient30".
An die christlichen Eheleute
25. Nun richtet sich Unser Wort insbesondere
an Unsere Söhne und Töchter, besonders an diejenigen, die Gott
beruft, ihm im Ehestande zu dienen. Indem die Kirche die unumstößlichen
Forderungen des göttlichen Gesetzes weitergibt, verkündet sie
das Heil und schließt in den Sakramenten Wege der Gnade auf: dadurch
wird der Mensch eine neue Schöpfung, die in Liebe und echter Freiheit
dem erhabenen Plan seines Schöpfers und Erlösers entspricht und
Sinn hat für die leichte Last Christi31.
Indem sie in Demut seiner Stimme folgen,
sollen die christlichen Eheleute daran denken, daß ihre Berufung
zum christlichen Leben, die in der Taufe gründet, im Sakrament der
Ehe entfaltet und gefestigt wurde. So werden sie "gestärkt und
gleichsam geweiht", um ihre Aufgaben treu erfüllen, ihre Berufung
zur Vollendung führen und vor der Welt das ihnen aufgetragene christliche
Zeugnis geben zu können32. Diese Aufgabe
hat der Herr ihnen anvertraut, damit sie den Menschen jenes heilige und
doch milde Gesetz offenbar machen, das ihre gegenseitige Liebe und ihr
Zusammenwirken mit der Liebe Gottes, des Urhebers menschlichen Lebens,
innig vereint.
Daß für das Leben christlicher
Eheleute bisweilen ernste Schwierigkeiten auftreten, leugnen Wir keineswegs:
denn wie für jeden von uns ist auch für sie "die Pforte
eng und schmal der Weg, der zum Leben führt33".
Dennoch wird die Hoffnung auf dieses Leben wie ein hellstrahlendes Licht
ihren Weg erleuchten, wenn sie tapferen Sinnes bemüht sind, "nüchtern,
gerecht und gottesfürchtig in dieser Welt zu leben34",
wohl wissend, daß "die Gestalt dieser Welt vergeht35".
Deshalb sollen die Eheleute die ihnen
auferlegten Opfer bereitwillig auf sich nehmen, gestärkt durch den
Glauben und die Hoffnung, die "nicht zuschanden werden läßt:
denn die Liebe Gottes ist ausgegossen in unsere Herzen durch den Heiligen
Geist, der uns gegeben ward36". Sie
sollen ferner in inständigem Gebet die Hilfe Gottes erflehen und vor
allem aus der immer strömenden Quelle der Eucharistie Gnade und Liebe
schöpfen. Sollten aber Sünden ihren Weg hemmen, dann mögen
sie nicht den Mut verlieren, sondern demütig und beharrlich zur Barmherzigkeit
Gottes ihre Zuflucht nehmen, die ihnen im Bußsakrament in reichem
Maße geschenkt wird. So können die Eheleute zu der ihnen als
Gatten eigenen Vollkommenheit kommen, wie der Apostel sie kennzeichnet:
"Ihr Männer, liebet eure Frauen, wie Christus die Kirche geliebt
hat ... So sollen die Männer ihre Frauen lieben wie ihren eigenen
Leib. Wer seine Frau liebt, liebt sich selbst. Hat doch niemand je sein
eigenes Fleisch gehaßt, sondern er hegt und pflegt es wie Christus
seine Kirche ... Dieses Geheimnis ist groß: ich meine im Hinblick
auf Christus und die Kirche. Wohlan, so liebe jeder von euch seine Frau
ebenso wie sich selbst; die Frau aber stehe in Ehrfurcht zum Manne37."
Familienapostolat
26. Eine der edelsten Früchte,
die aus dem unentwegten Bemühen der Eheleute um die Befolgung des
göttlichen Gesetzes heranreift, ist der häufige Wunsch der Eheleute,
andere an ihrer Erfahrung teilhaben zu lassen. So fügt sich dem weiten
Bereich der Laienberufung ein neues Apostolat ausgezeichneter Art ein:
der Dienst jener aneinander, die in gleicher Situation stehen: die Eheleute
übernehmen für andere Eheleute, denen gegenüber sie sich
als Führer erweisen, eine apostolische Aufgabe. Das scheint heute
eine besonders zeitgemäße Form des Apostolates zu sein38.
An die Ärzte und ihre Helfer
27. Große Hochachtung zollen
Wir den Ärzten und ihren Helfern, die in der Ausübung ihres Berufes
mehr darauf schauen, was ein christliches Berufsethos von ihnen fordert
als auf rein menschliche Interessen. Sie mögen beharrlich bei dem
Vorsatz bleiben, sich für die Lösungen einzusetzen, die dem Glauben
und der Vernunft entsprechen; sie mögen sich auch bemühen, ihre
Berufskollegen für die gleiche Einstellung zu gewinnen. Zudem sollen
sie es als besondere Aufgabe ihres Berufes betrachten, sich das notwendige
Wissen zu erwerben, um in diesem schwierigen Bereich Eheleute, die zu ihnen
kommen, recht beraten und ihnen verantwortbare Wege zeigen zu können,
wie es mit Fug und Recht von ihnen erwartet wird.
An die Priester
28. Liebe Priester, liebe Söhne!
Durch euren heiligen Beruf seid ihr Berater und geistliche Führer
der einzelnen Menschen wie der Familien.
Voll Vertrauen möchten Wir Uns
an euch wenden. Eure Pflicht ist es ja - Unser Wort gilt besonders den
Lehrern der Moraltheologie -, die kirchliche Ehelehre unverfälscht
und offen vorzulegen. Gebt an erster Stelle ihr bei der Ausübung eures
Amtes das Beispiel aufrichtigen Gehorsams, der innerlich und nach außen
dem kirchlichen Lehramt zu leisten ist. Wie ihr wohl wißt, verpflichtet
euch dieser Gehorsam nicht so sehr wegen der beigebrachten Beweisgründe,
als wegen des Lichtes des Heiligen Geistes, mit dem besonders die Hirten
der Kirche bei der Darlegung der Wahrheit ausgestattet sind39.
Ihr wißt auch, daß es zur Wahrung des inneren Friedens der
einzelnen und der Einheit des christlichen Volkes von größter
Bedeutung ist, daß in Sitten- wie in Glaubensfragen alle dem kirchlichen
Lehramt gehorchen und die gleiche Sprache sprechen. Deshalb machen Wir
Uns die eindringlichen Worte des großen Apostels Paulus zu eigen
und appellieren erneut an euch aus ganzem Herzen: "Ich ermahne euch,
Brüder, ... daß Ihr alle in Eintracht redet; keine Parteiungen
soll es unter euch geben, vielmehr sollt ihr im gleichen Sinn und in gleicher
Überzeugung zusammenstehen40."
Schlußwort
29. Ferner, wenn nichts von der Heilsiehre
Christi zu unterschlagen eine hervorragende Ausdrucksform der Liebe ist,
so muß dies immer mit Duldsamkeit und Liebe verbunden sein; dafür
hat der Herr selbst durch sein Wort und Werk den Menschen ein Beispiel
gegeben. Denn obwohl er gekommen war; nicht um die Welt zu richten, sondern
zu retten41, war er zwar unerbittlich streng
gegen die Sünde, aber geduldig und barmherzig gegenüber den Sündern.
Bei ihren Schwierigkeiten und Nöten
sollten die Eheleute im Wort und im mitfühlenden Herzen des Priesters
ein Echo der Stimme und der Liebe unseres Erlösers finden.
Redet mit Zuversicht, liebe Söhne,
überzeugt, daß der Heilige Geist, welcher dem Lehramt bei der
Darlegung der rechten Lehre beisteht, die Herzen der Gläubigen erleuchtet
und sie zur Zustimmung einlädt. Es geht nicht ohne Gebet. Lehrt es
die Eheleute; unterweist sie, daß sie oft, mit großem Glauben,
zu den Sakramenten der Eucharistie und der Buße kommen und niemals
wegen ihrer Schwachheit den Mut verlieren.
An die Bischöfe
30. Liebe und ehrwürdige Brüder
im Bischofsamt! Am Ende dieses Rundschreibens wenden Wir Uns in Ehrerbietung
und Liebe an euch. Mit euch teilen Wir besonders eng die Sorgen um das
geistliche Wohl des Gottesvolkes. An euch richtet sich Unsere dringende
Bitte: Setzt euch, an der Spitze eurer Mitarbeiter, der Priester, und eurer
Gläubigen restlos und unverzüglich ein für Schutz und Heiligkeit
der Ehe; dafür, daß damit das Leben in der Ehe zu menschlicher
und christlicher Vollendung kommt. Das sollt ihr als die größte
und verantwortungsvollste Aufgabe ansehen, die euch heute anvertraut ist.
Ihr wißt sehr wohl, daß dieser Hirtendienst eine gewisse Abstimmung
der pastoralen Bemühungen aufeinander erfordert, die alle Bereiche
menschlichen Tuns umfaßt: den wirtschaftlichen, den der Bildung und
den gesellschaftlichen. Gleichzeitiger Fortschritt auf allen diesen Gebieten
wird das Leben von Eltern und Kindern in der Familie erträglicher,
leichter und froher machen. Bei ehrfürchtiger Wahrung von Gottes Plan
mit der Welt wird auch das Leben der menschlichen Gesellschaft durch brüderliche
Liebe reicher und durch wahren Frieden gesicherter werden.
31. Euch, ehrwürdige Brüder,
liebe Söhne und Töchter, und euch alle, Menschen guten Willens,
rufen Wir auf zu einem wahrhaft großen Werk der Erziehung und des
Fortschritts und der Liebe. Wir stützen Uns dabei auf die feste Lehre
der Kirche, die der Nachfolger des heiligen Petrus, gemeinsam mit den Brüdern
im katholischen Bischofsamt, treu bewahrt und auslegt. Dieses wahrhaft
große Werk, davon sind Wir fest überzeugt, gereicht sowohl der
Welt wie der Kirche zum Segen. Nur wenn der Mensch sich an die von Gott
in seine Natur eingeschriebenen und darum weise und liebevoll zu achtenden
Gesetze hält, kann er zum wahren, sehnlichst erstrebten Glück
gelangen. Für dieses große Werk erflehen Wir nicht nur euch
allen, sondern besonders den Eheleuten, vom allheiligen und allbarmherzigen
Gott die Fülle himmlischer Gnade und erteilen euch als deren Unterpfand
von Herzen Unseren Apostolischen Segen.
Rom, bei St. Peter, am 25. Juli,
am Fest des heiligen Apostels Jakobus 1968, im sechsten Jahre Unseres Pontifikats.
PAPST PAUL VI.
Anmerkungen
1 Vgl. Pius IX.,
Enz. Qui Pluribus, 9. Nov. 1846: Pii IX. P. M. Acta, Bd.
1, S. 9-10; Pius X., Enz. Singulari Quadam, 24. Sept. 1912: AAS
4 (1912), S. 658; Pius XI., Enz. Casti Connubii, 31. Dezember 1930:
AAS 22 (1930), S. 579-581; Pius XII., Anspr. Magnificate Dominum, an
den katholischen Weltepiskopat, 2. Nov. 1954: AAS 46 (1954), S. 671-672;
Johannes XXIII., Enz. Mater et Magistra, 15. Mai 1961: AAS 53 (1961),
S. 457.
2 Vgl. Mt
28,18-19.
3 Vgl. Mt 7,21.
4 Vgl. Catechismus
Rornanus Concilii Tridentini, II. Teil, c. CIII; Leo XIII., Enz. Arcanum,
10. Febr. 1880: Acta Leonis XIII., 2 (1881), S. 26-29; Pius XI., Enz.
Divini Illius Magistri, 31. Dez. 1929: AAS 22 (1930), S.
56-61; Enz. Casti Connubii: AAS 22 (1930), S. 545-546; Pius
XII., Anspr. an die italienische medizinisch-biologische Vereinigung vom
hl. Lukas, 12. Nov. 1944: Anspr. und Radiobotschaften, VI, S. 191-192;
An die katholische Vereinigung der Hebammen Italiens, 29. Okt. 1951: AAS
43 (1951), S. 835-854; An den Kongreß des Fronte della Famiglia
und der Vereinigung der kinderreichen Familien, 28. Nov. 1951: AAS 43 (1951),
S. 857-859; An den 7. Kongreß der internationalen Gesellschaft für
Hämatologie, 12. Sept. 1958: AAS 50 (1958), S. 734-735; Johannes XXIII.,
Enz. Mater et Magistra: AAS 53 (1961), S. 446-447; Codex
luris Canonici, c. 1067; c. 1068, § 1; c. 1076, §§
1-2; 2. Vatikanisches Konzil, Pastoralkonstitution Gaudium et Spes,
Nr. 47-52.
5 Vgl. Anspr. Paul
VI. an das Kardinalskollegium, 23. Juni 1964: AAS 56 (1964), S. 588; An
die Kommission zum Studium der Probleme der Bevölkerung, der Familie
und der Geburten, 27. März 1965: AAS 57 (1965), S. 388; An den Nationalkongreß
der italienischen Vereinigung der Hebammen und Gynäkologen, 29. Okt.
1966: AAS 58 (1966), S. 1168.
6 Vgl. 1 Joh
4-8.
7 Vgl. Eph 3,15.
8 Vgl. 2. Vatikanisches
Konzil, Pastoralkonstitution Gaudium et Spes, Nr. 50.
9 Vgl. S. Thom. Aqu.,
S. Th., I-II, qu. 94, a. 2.
10 Vgl. 2. Vatikanisches
Konzil, Pastoralkonstitution Gaudium et Spes, Nr. 50 und 51.
11 Vgl. 2. Vatikanisches
Konzil, Pastoralkonstitution Gaudium et Spes, Nr. 49.
12 Vgl. Pius XI.,
Enz. Casti Connubii: AAS 92 (1930), S. 560; Pius XII., Ansprache
an die katholische Vereinigung der Hebammen Italiens, 29. Okt.1951: AAS
43 (1951), S. 843.
13 Vgl. Johannes
XXIII., Enz. Mater et Magistra: AAS 53 (1961), S. 447.
14 Vgl. Catechisrnus
Romanus Concilii Tridentini, II. Teil, c. VIII; Pius XI., Enz. Casti
Connubii: AAS 22 (1930), S. 562-564; Pius XII., Anspr. an die italienische
medizinisch-biologische Vereinigung vom hl. Lukas, 12. Nov. 1944: Anspr.
und Radiobotschaften, VI (1944), S. 191-192; Ansprache an die katholische
Vereinigung der Hebammen Italiens, 29. Okt. 1951: AAS 43 (1951), S. 842-843;
S. 857-859; Johannes XXIII., Enz. Pacem in Terris, 11. April 1963:
AAS 55 (1963), S. 259-260; 2. Vatikanisches Konzil, Gaudium et Spes,
Nr. 51.
15 Vgl. Pius XI.,
Enz. Casti Connubii: AAS 22 (1930), S. 565; Dekret d. Hl. Off.,
22. Februar 1940, AAS 32 (1940), S. 73; Pius XII., Ansprache an
die katholische Vereinigung der Hebammen Italiens, 29. Okt. 1951: AAS 43
(1951), S. 843-844; An den 7. Kongreß der internationalen Gesellschaft
für Hämatologie, 12. Sept. 1958: AAS 50 (1958), S. 734-735.
16 Vgl. Catechismus
Romanus Concilii Tridentini, II. Teil, c. VIII; Pius XI., Enz. Casti
Connubii: AAS 22 (1930), S. 559-561; Pius XII., An die katholische
Vereinigung der Hebammen Italiens, 29. Okt. 1951: AAS 43 (1951), S. 843;
AAS 45 (1953), S. 674-675; An den 7. Kongreß der internationalen
Gesellschaft für Hämatologie, 12. Sept. 1958: AAS 50 (1958),
S. 734-735; Johannes XXIII., Enz. Mater et Magistra: AAS 53 (1961),
S. 447.
17 Vgl. Pius XII.,
Anspr. an den Nationalkongreß der Vereinigung kath. Juristen Italiens,
6. Dez. 1953: AAS 45 (1953), S. 798-799.
18 Vgl. Röm
3,8.
19 Vgl. Pius XII.,
Ansprache an die Teilnehmer des 26. Kongresses der italien. Gesellschaft
für Urologie, 8.7.1953: AAS 45 (1953), S. 674-675; An den 7. Kongreß
der internationalen Gesellschaft für Hämatologie, 12. Sept. 1958:
AAS 50 (1958), S. 734-735.
20 Vgl. Pius XII.,
Ansprache an die katholische Vereinigung der Hebammen Italiens, 29. Okt.
1951: AAS 43 (1951), S. 846.
21 Vgl. Pius XII.,
Ansprache an die Teilnehmer des 26. Kongresses der italien. Gesellschaft
für Urologie, 8.7.1953: AAS 45 (1953), S. 674-675; AAS 48 (1956),
S. 46l-462.
22 Vgl. Lk 2,34.
23 Vgl. Paul VI.,
Enz. Populorum Progressio, 26. März 1967, Nr. 21.
24 Vgl. Röm
8.
25 Vgl. 2. Vatikanisches
Konzil, Dekret Inter Mirifica über die sozialen Kommunikationsmittel,
Nr. 6-7.
26 Vgl. Enz. Mater
et Magistra: AAS 53 (1961), S. 447.
27 Vgl. Enz.
Populorum Progressio, Nr. 48-55.
28 Vgl. 2. Vatikanisches
Konzil, Pastoralkonstitution Gaudium et Spes, Nr. 52.
29 Vgl. Pius XII.,
Ansprache an den Kongreß des Fronte della Famiglia und der
Vereinigung der kinderreichen Familien: AAS 43 (1951), S. 859.
30 Vgl. 2. Vatikanisches
Konzil, Pastoralkonstitution Gaudium et Spes, Nr. 51.
31 Vgl. Mt 11,30.
32 Vgl. 2.
Vatikanisches Konzil, Pastoralkonstitution Gaudium et Spes, Nr.
48; Dogm. Konst. Lumen Gentium, Nr. 35.
33 Mt 7,14;
vgl. Hebr 12,11.
34 Vgl. Tit
2,12.
35 Vgl. 1 Kor 7,31.
36 Vgl. Röm 5,5.
37 Eph 5,25.28-29.32-33.
38 Vgl. Dogm. Konst.
Lumen Gentium, Nr. 35 und 41; Pastoralkonstitution Gaudium et
Spes, Nr. 48-49; 2. Vatikanisches Konzil, Dekret Apostolicam
Actuositatem, Nr. 11.
39 Vgl. Dogm. Konst.
Lumen Gentium, Nr. 25.
40 Vgl. 1 Kor
1,10.
41 Vgl. Joh
3,17.