Die Stānde sind mit dem vorfabrizierten System „Octanorm“ gebaut.
Die Größe des Standes ist normalisiert und betrāgt mindestens 6 Quadratmeter. Sponsoren, die mehr als 5 Tausend USD für den Kongress gespendet haben, werden das Recht auf einen kostenlosen Stand haben.
Es gibt auch die Möglichkeit einen Stand zu kaufen.
Der Preis betragt € 1200 EUR. Der Preis kann mit die Organizatoren verhandelt werden.
Die Stānde werden für die Teilnehmer am Freitag (11. Mai), von 8.00 bis 19.00 Uhr und am Samstag (12.Mai) auch von 8.00 bis 19.00 Uhr zugänglich sein.
Am Donnerstag (10. Mai) von 18.00 bis 20.00 Uhr und am Freitag von 6.00 bis 8.00 Uhr wird man den Stand vorbereiten können. In dieser Zeit werden Warenfahrstühle tätig sein. Wahrend des Kongresses wird die Vorbereitung des Standes nicht möglich sein. Am Samstag von 19.30 bis 21.00 Uhr wird man Zeit haben um den Stand abzubauen. In dieser Zeit werden Warenfahrstühle wieder tatig sein.
Das Standassortiment besteht aus:
Tischplatte 2m/1m, zwei Barhocker,
ein Klappstuhl,
ein Anhänger für Publikationen,
Beleuchtung,
Möglichkeit eine elektrischen Anlage anzuschließen (230 V, nicht mehr als 500 W).
Vorschriften der Benutzung eines Standes:

Das Recht auf den Erwerb eines Standes haben nur die Familie fördernden Organisationen.

Sponsoren haben das Recht auf einen eigenen Stand, müssen aber die Vorschriften so wie alle anderen befolgen.

Auf dem Stand sind audiovisuelle Anlagen gestattet, doch er darf nicht die Arbeit der benachbarten Stānde stören.

Materialien die vulgär, beleidigend, antireligiös, rassistisch oder drastisch sind, sind nicht erlaubt.

Die Bezahlung für den Stand soll vor dem Kongress eingehen, denn dies ermöglicht das Betreten des Standes.

Die Person, die einen Stand vermietet ist verpflichtet die Sicherheitsmaßnahmen zu befolgen.

Man darf nichts an Wände nageln, oder die Ausstattung zerstören. Man kann lediglich Tesafilm benutzen. Für alle Zerstörungen ist der Vermietende verantwortlich.

Ein Stand darf mit seiner Exposition nicht den Stand nebenan bedecken oder den Weg versperren.

In den Nāchten von Donnerstag auf Freitag und von Freitag auf Samstag kann man auf dem Stand seine Materialien liegen lassen.

Die Organisatoren sichern den Wachschutz, übernehmen aber keine Haftung für teure auf dem Stand verbleibene Waren.
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